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Sonntag, 20. Mai 2012

Sockelabnahme

Die Baugenehmigungsbehörde kann vom Bauherrn eine Bescheinigung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs verlangen, aus der hervorgeht, dass das Bauwerk nach Lage und Höhe der Baugenehmigung entsprechend errichtet worden ist. Dies erfolgt in aller Regel vor dem Gießen der unteren Decke, um teure Fehler von Anfang an zu vermeiden.