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Sonntag, 20. Mai 2012

Gebäudeeinmessung

Die Vermessungsgesetze der Länder (hier Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NW) fordern vom Bauherrn die amtliche Einmessung des neu errichteten oder veränderten Gebäudes.

Wir messen das Gebäude an Ort und Stelle katastertechnisch auf. Die so gesammelten Daten werden von uns bearbeitet und dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Der Bauherr erhält danach einen ergänzten Kartenauszug.