Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung darf nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem Katasteramt durchgeführt werden.
Zunächst werden die alten Grenzen wiederhergestellt, und die örtlichen Grenzen mit dem amtlichen Nachweis verglichen. Dann werden die neuen Grenzen eingefügt. Die Vermessungsstelle lädt zum Grenztermin in dem sich die Beteiligten (Eigentümer, Erbbauberechtigter, Grenznachbar) die Lage der alten und der neuen Grenzen anzeigen lassen. Hierüber wird an Ort und Stelle eine Urkunde aufgenommen.
Das anerkannte Messungsergebnis wird in den amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters (Katasteramt) übernommen, und der Veränderungsnachweis mit den neuen Flurstücknummern und Flächen aufgestellt.
Der Notar nimmt den Veränderungsnachweis entgegen und stellt den Antrag auf Grundbuchumschreibung, damit der Erwerber als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.